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Farbreste richtig entsorgen
Egal ob Du ein Möbelstück, ein Zimmer, eine Wohnung oder ein ganzes Haus streichst – vorher solltest Du den Bedarf der benötigten Wandfarbe möglichst genau bestimmen. Anhand von durchschnittlichen Verbrauchswerten oder durch das Anlegen einer Probefläche bekommst Du einen guten Eindruck davon, wie viel Anstrich Du benötigen wirst.
Doch auch bei der besten Vorbereitung bleibt am Ende häufig ein Farbrest übrig. Doch Farbrest ist nicht gleich Farbrest, weshalb Du bei der Entsorgung ein paar Dinge beachten solltest. Wie Farbe richtig gelagert wird, was man mit Farbresten noch anfangen kann und wie und wo Du übrig gebliebene Farbe richtig entsorgen kannst, erklären wir Dir in diesem Beitrag.
EAK – Europäischer Abfallartenkatalog
Zunächst zum Rechtlichen: Der europäische Abfallartenkatalog ist ziemlich genau das wonach es klingt: Abfälle werden darin nach ihrer Zusammensetzung und ihren gefahrenrelevanten Eigenschaften kategorisiert und mit einem sechsstelligen Schlüssel versehen. Der Schlüssel gibt dabei Aufschluss über die vorgesehene Entsorgung des Produktes und gefährlicher Abfall bzw. Sondermüll ist zusätzlich durch ein Sternchen hinter dem jeweiligen Schlüssel gekennzeichnet. Auf dieses System hat sich die EU im Jahr 2001 festgelegt. Seit 2002 wird die EAK in Deutschland durch die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) umgesetzt. Den sechsstelligen Schlüssel findest Du jeweils im Sicherheitsdatenblatt eines Produktes. Zusätzlich findest Du in der Regel dort oder im technischen Merkblatt Informationen über die korrekte Entsorgung eines Produktes. Die Art der Entsorgung hängt dabei von der Zusammensetzung des Anstrichmittels ab und reicht von Sondermüll bis hin zum Kompost im Garten.

Lösungsmittelhaltige Farben, Lacke und Lasuren
Lösungsmittel sind Zusatzstoffe in flüssigen Anstrichmitteln, welche beim Trocknungsvorgang verdampfen. Da sie im flüssigen Zustand gesundheitsschädlich für den Menschen sowie gewässerschädigend wirken, müssen lösungsmittelhaltige Anstriche austrocknen, bevor sie entsorgt werden können. Beim Trocknen verdampfen die Lösungsmittel und die getrocknete Farbe kann anschließend je nach EAK-Code eingetrocknet im Hausmüll oder über einen Wertstoffhof als Sondermüll entsorgt werden.
Flüssige lösungsmittelhaltige Farben, Lacke, Lasuren oder andere Anstrichmittel dürfen keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden. Auch Spezialfarben wie beispielsweise Holzschutzmittel oder Rostschutzfarben sind ein Fall für den Recyclinghof und gehören nicht in den Hausmüll.
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Lagerung von Farbresten
Wer seine Farbreste lieber lagern möchte, sollte dabei einige Dinge beachten, denn: Nicht jede Farbe lässt sich problemlos lagern. Besonders Naturfarben ohne Konservierungsstoffe haben in flüssiger Form meist eine begrenzte Lagerzeit, bevor die natürlichen Inhaltsstoffe anfangen sich zu zersetzen. Pulverförmige Farben hingegen sind meist unbegrenzt lagerfähig und bieten den Vorteil, dass sie nach Bedarf angemischt werden können. Das Anmischen dauert in der Regel nicht lange und das Farbpulver überzeugt durch eine bessere Ökobilanz verglichen mit flüssigen Farben.
Sofern eine flüssige Farbe Konservierungsstoffe enthält, ist sie auch im flüssigen Zustand begrenzt lagerfähig. Im ungeöffneten Zustand sind flüssige Wandfarben in der Regel etwa 24 Monate haltbar. Geöffnete Gebinde halten sich bei richtiger Lagerung etwa sechs Monate bis maximal ein Jahr. Das genaue Haltbarkeitsdatum sowie die Lagerfähigkeit findest Du meist auf dem Etikett des jeweiligen Gebindes. Achte darauf angebrochene Gebinde möglichst luftdicht zu verschließen und kühl und dunkel zu lagern.
Wenn Du die Farbe das nächste Mal öffnest, solltest Du sie gründlich untersuchen. Ein untypischer und muffiger Geruch oder sichtbarer Schimmel an der Oberfläche sind Zeichen, dass die Farbe nicht mehr benutzt werden sollte.